Der neue Beihilfeantrag steht einheitlich für alle beihilfeberechtigten Personen zur Verfügung, die vom BVA betreut werden. (Link zum neuen Beihilfeantrag). Siehe auch "BeihilfeApp Bundeswehrverwaltung!
Ratgeber für Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene. Mehr...